Update Hygienekonzept – Ab sofort 2G für Senioren und Testpflicht für ungeimpfte Jugendliche

Die Änderungen der ab heute geltenden Corona Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz haben folgende Auswirkungen auf den Trainings- und Spielbetrieb:

  • Für alle Spieler/-innen, Trainer, Schiedsrichter, Zuschauer an Wochenenden und das Kampfgericht, die älter als 18 Jahre sind, gilt ab sofort die 2G Regel. Das bedeutet das keine ungeimpften Erwachsenen mehr Zutritt zu den Sporthallen haben.
  • Für alle ungeimpften Spieler/-innen, Trainer, Schiedsrichter, Zuschauer an Wochenenden und das Kampfgericht, im Alter zwischen 12 Jahren und 3 Monaten und 18 Jahren, gilt die Testpflicht. Selbstauskünfte über zu Hause durchgeführte Tests sind dabei nicht akzeptabel.
  • Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten sind von der 2G Regel bzw. Testpflicht befreit.

Für weitere Details, insbesondere betreffend der Tests, verweisen wir auf unser Hygienekonzept für den Spielbetrieb was unter Downloads auf der Homepage zur Verfügung steht.

Wir möchten insbesondere nochmals unsere Gästeteams darauf hinweisen, dass bei Ankunft eine vollständige Kontaktliste an den Trainer der Heimmannschaft zu übergeben ist. Betreffend der neuen Testpflicht bitten wir darum, gültige Testnachweise mit zum Spiel zu bringen.